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Hausarztvertag

Bayern: Kein Kampf um Hausarztvertrag zulasten der Patienten

Der Chef des Bayerischen Hausärzteverbands spricht sich deutlich gegen Praxisschließungen im Kampf um Hausarztverträge nach altem Recht aus.

BAD GÖGGING (sto). Der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV, Dr. Dieter Geis, hat beim Hausärztetag am Samstag in Bad Gögging eindringlich an den Zusammenhalt der Mitglieder appelliert. Den Kampf mit den Kassen um Hausarztverträge nach altem Recht könne der Verband nur gewinnen, "wenn die Patienten auf unserer Seite sind.

Kampfmaßnahmen, wie sie von einzelnen Mitgliedern gefordert werden, werde der Vorstand nicht beschließen. Denn durch einen Streik, Praxisschließungen oder einen Systemausstieg würden die Hausärzte den Rest an Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit verlieren. Geis: Darauf warten die Kassen doch nur. Geschlossenheit sei immer die Stärke des Verbandes gewesen. Wir werden die Interessen der Hausärzte nicht auf dem Altar eines schnellen Vertragsabschlusses opfern.

Dass sich Beharrlichkeit auszahle, zeige der Vertrag über die Fortsetzung des Hausarztvertrages mit der Techniker Krankenkasse, der Vorbild für weitere Verträge sein könnte. Am kommenden Mittwoch werde es ein letztes Gespräch mit der AOK Bayern geben, kündigte Geis das Ergebnis eines Sechs-Augen-Gespräches mit Bayerns Gesundheitsminister Markus Söder und dem Vorsitzenden der AOK Bayern Dr. Helmut Platzer am vergangenen Donnerstag an. In diesem Gespräch habe Söder sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sich die AOK innerhalb der kommenden zehn Tage zu einem konkreten Vertragsentwurf des BHÄV äußern solle, andernfalls werde ein Schiedsverfahren eingeleitet, erklärte Geis. Der von der AOK vorgelegte Vertragsentwurf sei vom Tisch.

Um den Abschluss von Hausarztverträgen durchzusetzen, die zum 1. Oktober in Kraft treten sollen, hat eine Sonder-Delegiertenversammlung des BHÄV am Freitag einstimmig ein Maßnahmenpaket beschlossen, das unter anderem eingeschränkte Praxisöffnungszeiten für die Versicherten von Kassen ohne Hausarztvertrag vorsieht.

www.aerztezeitung.de Nr. 126 vom 11. Juli 2011

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Neuer Hausärztevertrag mit Techniker Kasse in Bayern

MÜNCHEN (sto). Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) und die Techniker Krankenkasse (TK) haben einen Hausarztvertrag unterzeichnet, der zum 1. Oktober in Kraft tritt. "Der Vertrag trägt entscheidend dazu bei, die Hausarztversorgung für TK-Versicherte zu verbessern", erklärte BHÄV- Vorsitzender Dr. Dieter Geis in einer gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Vertragspartner. Die Fallwertobergrenze des Vertrags liegt wie im bundesweiten TK-Vertrag bei 76 Euro. Die Vergütung setzt sich aus kontaktabhängigen Pauschalen und Zuschlägen zusammen.

Die kontaktabhängige Pauschale beträgt im ersten Halbjahr 95 Euro und im zweiten Halbjahr 50 Euro. Für die Versorgung chronisch Kranker gibt es Zuschläge:
Bei einer chronischen Erkrankung beträgt der Zuschlag zehn Euro pro Quartal, bei zwei chronischen Erkrankungen 27,50 Euro und bei drei chronischen Erkrankungen 55 Euro.
Dazu kommen gesondert abrechenbare Vergütungen für besondere Einzelleistungen, zum Beispiel für Hausbesuche, die mit 30 Euro vergütet werden.
Der Vertrag läuft bis zum 30. Juni 2014 und wird über die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) abgewickelt. TK-Versicherte, die in dem Ende vergangenen Jahres gekündigten Vertrag eingeschrieben waren, müssen sich nicht erneut einschreiben.

www.aerztezeitung.de Nr. 126 vom 11. Juli 2011

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patient-informiert-sich.de

Bürger-Schulterschluss

Renate Hartwig - Bundesvorstand Bürgerschulterschluss e.V.

Sehr geehrter Patient, Patientin!

Über unsere regional organisierten bayerischen Bürgertreffen erreichten uns von bayerischen Kassenpatienten, bereits Hunderte Vollmachten, die mit ihrer Kasse einen Hausarztvertrag abgeschlossen haben und uns aufforderten, sie gegenüber ihren Krankenkasse zu vertreten, da sie als Einzelperson keine Chance haben auch nur gehört zu werden!

Nach Auffassung von Bürgerschulterschluss eV - Patient informiert sich, haben sich die verschiedenen Krankenkassen mit ihrer unrechtmäßigen Kündigung nicht nur einen eklatanten Vertragsbruch gegenüber den eingeschriebenen Patienten vollzogen, sondern nach unserer Ansicht Millionen von Patienten durch ihr Verhalten getäuscht und geschädigt. Hiermit geben wir allen GKV-Versicherten die Gelegenheit auch in ihrem Namen eine Klärung herbeizuführen.

Aus logistischen Gründen informieren wir Sie auf dem Weg, wie Ihre Vollmacht eingeht. Renate Hartwig/Autorin

Bundesvorsitzende Bürgerschulterschluss eV/ Patient informiert sich

Formular - Vollmacht >>>

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